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Die fürstlichen Häuser unterliegen heute den allgemein gültigen Gesetzen. Da diese in einigen Bereichen aber den alten Hausgesetzen  
widersprechen, nach denen sich traditionsbewusste Familien weiter orientieren, gibt es ein Innen- und ein Außenverhältnis, beruhend auf  
Fürstenrecht einerseits und Privatrecht andererseits.                                                                                                                                         

Im Innenverhältnis, in Bezug auf die Zugehörigkeit zum Haus Wettin, gelten das salische Recht und das Agnatenprinzip. Hiernach kann  
die Erbfolge und somit die Position des Hauschefs nur in direkter männlicher Linie weiter gegeben werden. In unserem  
Stammtafelauszug werden daher lediglich die Nachkommen der männlichen Wettiner dargestellt, da die weiblichen Mitglieder zum  
Zeitpunkt der Hochzeit aus dem Haus in andere Familien rein heiraten und somit für gewöhnlich auch den Namen des Ehemannes  
annehmen.                               

Im Außenverhältnis können aber auch Namensträger auftreten, welche nach fürstenrechtlichen Regularien nicht zum Haus Wettin  
gehören und damit auch nicht zum Adel.                                                                                                                                                                          

Möglich ist dies durch das deutsche Namens- und Adoptionsrecht, nach welchem auch Erwachsene adoptiert werden können und der  
Name „Prinz von Sachsen Herzog zu Sachsen“ somit an beliebige Personen weiter gegeben werden kann. Diese Namensträger stammen  
nicht vom Haus Wettin Albertinischer Linie ab.                                                                                                                                                 

Alle Familienmitglieder welche zum Haus Wettin Albertinischer Linie gehören sind hier aufgeführt.                                                      

Ein besonderer Fall ist eingetreten durch die Adoption eines Neffen. So hat Maria Emanuel, selber kinderlos, als vormaliger Chef des  
Hauses seinen Neffen Alexander adoptiert. Grund war der Versuch das Agnatenprinzip und die Rangfolge der Hausführung zu umgehen.  
Alle weiteren Agnaten widersprachen aber dieser Regelung, womit sein jüngerer Bruder Albert die Nachfolge als Hauschef angetreten  
ist. Albert hat wiederum Rüdiger als einzigen Agnaten der nächsten Generation in der Nachfolge als Hauschef bestimmt.                           

Dies sei hier erwähnt, um der öffentlichen Diskussion um die Nachfolgeregelung, Fakten zu liefern und Alexander einordnen zu können.  
Aus diesem Grund wurde er in der Stammtafel mit dargestellt, obwohl weitere Adoptierte oder Kinder weiblicher Wettinerinnen hier  
nicht dargestellt sind.                                                                                                                                                                                                

Zur Demonstration nach außen nennt sich der Chef des Hauses, seit der Abdankung des letzten Königs „Markgraf von Meißen“, nach dem   
ältesten vererbbaren Titel im Haus Wettin seit der Belehnung Conrad des Großen mit der Mark Meißen im Jahre 1089.                         

Familie von Sachsen  -  Fürstenrecht