Stammtafel seit König Friedrich August III. von Sachsen
in männlicher Linie
In unserem Stammtafelauszug werden entsprechend dem salischen Recht und dem Agnatenprinzip lediglich die Abkömmlinge der männlichen Wettiner dargestellt. Im Außenverhältnis können aber auch Namensträger auftreten, welche nach fürstenrechtlichen Regularien nicht zum Haus Wettin gehören und damit auch nicht zum Adel. Möglich ist dies durch das deutsche Namens- und Adoptionsrecht, nach welchem der Name „Prinz von Sachsen Herzog zu Sachsen“ somit an beliebige Personen weiter gegeben werden kann. Diese Namensträger stammen nicht vom Haus Wettin Albertinischer Linie ab.